- dem langjährigen Präsidenten des Justizvollzugsamtes Rheinland
Frage: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das eine lebenslange Sicherungsverwahrung für als gefährlich eingestufte Wiederholungstäter ermöglicht, ist in Öffentlichkeit und Politik fast unbeschränkt auf Zustimmung gestoßen. Gibt es denn überhaupt Aspekte, die man an dieser Stelle kritisch sehen kann?
Dr. Koepsel: Ja, die Fachwelt sieht das Ganze sehr kritisch. Denn diese Entscheidung wird dazu führen, dass eine bestimmte Tätergruppe von vornherein keine Chance mehr auf Haftentlassung bekommt. Ich spreche insbesondere von Sexualtäter mit schweren Persönlichkeitsstörungen im sogenannten Borderlinebereich. Diesen Menschen kann man nämlich nicht die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Prognose stellen, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit nicht wieder straffällig werden. Bei dieser Tätergruppe lässt sich allenfalls sagen: Wenn wir diese Menschen jetzt entlassen, gehen wir aktuell kein Risiko ein. Und wenn alles gut läuft, werden sie auch nicht wieder rückfällig. Wenn aber irgendeine Störung auftritt, kann man aufgrund ihrer Persönlichkeitsstörung für sie nicht garantieren. Bisher sind diese Täter nach einiger Zeit entlassen worden, und fast keiner von denen wurde rückfällig. Bundesweit lassen sich diese Rückfälle an einer Hand abzählen. Aber dieses Risiko kann man nach der neuen Gesetzeslage, die das Bundesverfassungsgericht jetzt sanktioniert hat, nicht mehr eingehen. Jetzt soll eine Wahrscheinlichkeitsprognose belegen, dass nach einer bedingten Entlassung ein Rückfall nicht erfolgen wird. Die Fachleute schätzen, dass etwas 8% bis 15% der Sicherungsverwahrten keine günstige Prognose gestellt werden kann - und diese Verwahrten deshalb nicht entlassen werden können.
Eine ähnliche Problematik stellt sich, weil es dabei nämlich um die gleiche rechtliche Situation geht, übrigens auch in der forensischen Psychiatrie. Aus den Niederlanden kennen wir in der Forensik die sogenannten "long-stay-Einrichtungen", in denen Menschen lebenslänglich „freundlich“ untergebracht werden. Diese Art von Einrichtungen wird in Deutschland für eine bestimmte Täterklientel auch kommen. Das Bundesverfassungsgericht sagt ja auch in seiner Entscheidung: Je länger jemand untergebracht ist, umso freundlicher müsse die Umgebung sein. Für den Strafvollzug - und da sind sich die Fachleute weitgehend einig - bedeutet diese Entscheidung die Sanktionierung einer sehr populären gesetzlichen Regelung: Sperrt sie ein! Gemeint sind dann bestimmte Sexualstraftäter. Diese Menschen kriegen praktisch lebenslänglich, und das wissen sie auch. Wenn Menschen im Alter von 40 bis 45 Jahren wissen: "Ich komme nicht wieder 'raus", dann fangen diese Männer an zu fantasieren und überlegen, wie sie gewaltsam fliehen können. Und das bringt für den Vollzug erhebliche Probleme für die Sicherheit der Anstalten.
Frage: Wenn der Mensch über 10 Jahre im Strafvollzug sitzt, wie ist es dann überhaupt möglich, eine zuverlässige Prognose über sein Verhalten in Freiheit zu treffen?
Dr. Koepsel: Man kann, und das hat auch das Bundesverfassungsgericht gesagt, ein- oder anderthalb Jahre vor einer bedingten Entlassung zur Erprobung auch Vollzugslockerungen ansteuern. Prognostischen Entscheidungen beruhen überwiegend darauf, dass der Gefangene sich einer Therapie unterzogen hat und das diese eine feststellbar positive Auswirkung hatte. Und diese Auswirkungen können dann dazu führen, dass man den Vollzug für diesen Menschen lockert. Das gilt auch für Sicherungsverwahrte, wenn man absehen kann, dass eine vorzeitige Entlassung bei weiterer positiver Verhaltensentwicklung in Betracht kommt. Für viele Sicherungsverwahrte wird das so gelingen. Sie werden aber länger sitzen als früher. Als die Obergrenze noch 10 Jahre betrug, da hat man versucht, die meisten Sicherungsverwahrten nach zwei, drei Jahren vorzeitig zu mit entsprechenden Auflagen zu entlassen. Jetzt wird es wahrscheinlich so kommen, dass die meisten Leute erst einmal 8, 9 oder 10 Jahre nach Verbüßung ihrer eigentlichen Strafe in Sicherungsverwahrung bleiben. Und dass sie vielleicht dann entlassen werden, wenn sie alt geworden sind. Prognose basiert dann eben darauf, dass man sagt: Jemand ist zu alt geworden, um noch die selbe kriminelle Energie wie früher aufzubringen. Das gilt beispielsweise für Straftäter, die regelmäßig bewaffnete Banküberfälle begangen haben und die sich deswegen in Sicherungsverwahrung befinden. Wenn sie 65 Jahre als sind, dann ist deren Rückfallwahrscheinlichkeit doch deutlich geringer. Die öffentliche Diskussion dreht sich aber um die Sexualtäter. Und da ist es sehr schwer zu sagen dass jemand zu alt geworden ist. Diese Täter müssen eine bestimmte Therapie erfolgreich mitgemacht haben, damit man nach allgemeiner Erfahrung davon ausgehen kann, dass die Prognose günstiger ist.
Frage: Ein Problem bei der Therapie der Sexualstraftätern könnte sein, dass viele ihre Straftat leugnen und sich für unschuldig erklären. Man liest, dass träfe auf etwa 2/3 der verurteilten Sexualstraftäter zu.
Dr. Koepsel: Bei den in Sicherungsverwahrung untergebrachten Sexualtätern ist der Anteil der Leugner nicht so hoch, aber es sind etliche. Es gibt inzwischen Therapieformen, die mit Mutmaßungen arbeiten: „Stellen Sie sich vor, Sie hätten eine solche Tat begangen, und lassen Sie uns 'mal darüber sprechen.“ Das Ergebnis ist in der Regel, dass im Rahmen der Therapie das ursprüngliche Leugnen aufhört.
Frage: In NRW befinden sich zur Zeit etwa 90 Menschen in Sicherungsverwahrung. Wie muss man sich das praktisch vorstellen: Sind diese Gefangenen zum Teil mit anderen Gefangenen gemeinsam untergebracht? Oder gibt es für sie spezielle Haftformen oder Abteilungen oder Programme?
Dr. Koepsel: Wir haben gegenwärtig schon etwa 100 Sicherungsverwahrte, davon befinden sich 58 in Werl, wo ein besonderes Hafthaus für Sicherungsverwahrte besteht. Dafür habe ich selbst die Bauplanung gemacht, als ich dort Anstaltsleiter war. Die zweite Abteilung für Sicherungsverwahrte befindet sich mit etwa 30 bis 50 Plätzen in Aachen. Auch die JVA Aachen hat dafür ein separates Hafthaus. Nordrhein-Westfalen bemüht sich, die Sicherungsverwahrte getrennt unterzubringen, damit man den Haftalltag ein bisschen lockern kann. Diese Menschen können mehr als nur eine Stunde am Tag nach draußen gehen, um im Gefängnishof zu wandern oder sich hinzusetzen. Manche sind arbeitsunfähig oder Rentner. Wenn diese Inhaftierten wollen, können sie praktisch den ganzen Tag an frischer Luft verbringen. Es gibt spezielle Höfe, die während der Tageszeit geöffnet sind. Nordrhein-Westfalen kann es sich leisten, die Sicherungsverwahrten separat unterzubringen. Aber andere Bundesländer mit nur 3, 4, 7 oder 8 Sicherungsverwahrten können sich solche eigenen Anstalten oder Abteilungen nicht leisten. Dort befinden sich die Sicherungsverwahrten auf Zellentrakten gemeinsam mit Strafgefangenen. Das Bundesverfassungsgericht deutet an, dass für die Sicherungsverwahrte bessere Haftbedingung zu schaffen seien. Das erfordert eine separate Unterbringung. Wie weit die Bundesländer mit wenigen Verwahrten das schaffen werden, bleibt abzuwarten.
Frage: Sicherungsverwahrte sind im Strafvollzug eine einfache oder problematische Gruppe?
Dr. Koepsel: Sicherungsverwahrte machen viel Arbeit. Sie sind keine Problemgruppe, weil sie ausbruchverdächtig wären: Die meisten sind bereits älter. Die Außensicherheit kann man herstellen. Sie sind allerdings eine Problemgruppe, weil sie sehr unzufrieden sind und durch diese Unzufriedenheit oft eine Missstimmung erzeugen. Wenn Beamten mit ihnen umgehen müssen, werden diese Beamten mit Klageliedern und kleinlicher Kritik überfallen. Auch untereinander machen sich diese Menschen das Leben durch ewiges Rummeckern und Neidgefühl schwer. Sicherungsverwahrte sind also eine sehr arbeitsintensive Gruppe für die Vollzugsbeamten. Man muss gute Nerven haben, sehr geduldig und gutwillig sein, um mit Verwahrten als Vollzugsbeamter arbeiten zu können, ohne jeweils aus der Haut zu fahren.
Frage: Gibt es für die Reintegration dieser Menschen in Sicherungsverwahrung besondere Herausforderungen, um ihnen den Übergang in Freiheit zu ermöglichen?
Dr. Koepsel: Sicherungsverwahrter haben ja meistens eine Strafe von etlichen Jahren abgesessen und dann anschließend auch einige Jahre Sicherungsverwahrung bekommen. Nach diesem jahrelangen Aufenthalt im Vollzug hat fast keiner von ihnen persönliche Beziehung zu Verwandten. Eine Ehe oder eine Familie sind ganz selten. Die Masse der Verwahrten hat niemanden, die sich um sie kümmern. Außer vielleicht Betreuungspersonen, nette Menschen, die sich dann bemühen. Bei Sicherungsverwahrung muss man deswegen nach Möglichkeit ein Übergangsheim oder ähnliches finden. Dazu gibt es Angebote, und die nutzen wir. Die meisten Sicherungsverwahrten machen mehr Arbeit in punkto Entlassungsvorbereitung, weil sie nicht so einfach auf die Straße geschickt werden können. Sie brauchen Bedingungen, die sie präventiv stützen. In einem Betreuten Wohnen können sie ein Zimmer bekommen, oder eine Kleinwohnung . In der Vergangenheit ist es durchweg gelungen, für haftentlassene Sicherungsverwahrte derartige Einrichtungen zu finden.