DÜSSELDORF (ii, 20.04.2004) - Was kann der Strafvollzug, was die Gesellschaft leisten, um den Rückfall haftentlassener junger Menschen zu verhindern? - Die rechts- und migrationspolitische Sprecherin von Bündnis 90 / Die Grünen in Nordrhein-Westfalen, Sybille Haußmann MdL, im Interview:
Frage: Im Februar legte Frau Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eine umfassende Rückfallstudie vor, die zeigt: Je schärfer die strafrechtliche Sanktion, umso wahrscheinlicher der Rückfall. So findet sich eine hohe Rückfallquote bei Menschen, die eine Freiheitsstrafe verbüßt haben. Innerhalb des Strafvollzug zeigt der Jugendstrafvollzug mit etwa 75% die höchste Rückfallquote, davon 50% Rückfälle mit einer Rückkehr in stationären Maßnahmen. Die Länder sind verantwortlich für den Strafvollzug, Nordrhein-Westfalen für seine Gefängnisse. Was ist falsch? Ist es überhaupt richtig, Jugendliche einzusperren?
Sybille Haußmann: Wir sollten so wenig Jugendliche wie möglich in den Strafvollzug bringen, aber wir werden nicht ganz auf die Jugendstrafe verzichten können: Es gibt eine extrem delinquente Tätergruppe, vor der die Gesellschaft zu schützen ist. Die Härte der Strafe als Begründung für eine hohe Rückfälligkeit heranzuziehen, finde ich problematisch. Wir können auch nicht einfach sagen: Knast nützt nicht. Denn wer eine geringere Straftat begeht und eine leichtere Sanktion erhält, der gehört oft nicht zu den hochdelinquenten Tätergruppen und ist natürlich leichter in die Gesellschaft zurückzubringen. Im Strafvollzug finden wir solche hochdelinquenten Tätergruppen, und deshalb ist die Aussage "Jugendstrafvollzug nützt nichts, weil die Rückfallquote so hoch ist" problematisch.
Fachleute aller Professionen stellen dem Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen ein gutes Zeugnis aus, wie im vergangenen Jahr auf einer Fachtagung unserer Fraktion. Wir haben hochprofessionelle Mitarbeiter im Strafvollzug. Wir haben ein breites Behandlungsspektrum von Anti-Gewalt-Trainings über psychologische Betreuung bis hin zu Ausbildungs- und Schulangeboten. Nordrhein-Westfallen tut sehr viel für straffällige Jugendliche. Das Projekt Mabis vermittelt Jugendlichen bereits in der Haft eine Perspektive für Ausbildung und Beruf draußen und reduziert so erfolgreich die Rückfallhäufigkeit.
Problematisch an der Studie der Bundesjustizministerin finde ich den relativ kurzen Erfassungszeitraum von nur vier Jahren. Im Laufe einer längeren Entwicklung tendieren mehr Jugendliche in Richtung auf ein angepasstes Lebens, als das in diesem einen relativ kurzen Zeitraum sichtbar wird. Die Kriminalitätsstatistik zeigt: Junge Erwachsenen zwischen 20 und 21 Jahren sind erheblich höher delinquent als 30-Jährige. Und zwischen dem 30. und 35. Lebensjahr geht die Delinquenzquote weiter deutlich zurück. Deshalb halte ich es für sinnvoll, Rückfälle über einen längeren Zeitraum als vier Jahre zu erfassen.
Frage: Der Jugendstrafvollzug ist der Notnagel der Gesellschaft. Was wir nicht anders gelöst bekommen, landet dann im Strafvollzug. Ein hoher Anteil Drogen konsumierender junger Menschen, ein hoher Anteil von Migranten, viele junge Leute mit gescheiterten schulischen und beruflichen Karrieren. Und in der Gesellschaft wächst ein Stimmung, die sagt: Sicher und human verwahren, denn jede Behandlung ist aussichtslos. Wie lässt sich also ein Behandlungsorientierter Strafvollzug einer Bevölkerung verkaufen, die vor allem sicher leben möchte.
Sybille Haußmann: Meine persönliche Überzeugung heißt: Erziehung wirkt immer. Und wenn auch nicht sofort, dann doch über einen längeren Zeitraum. Deutlich zeigt sich, dass durch den Behandlungsvollzug zumindest die Schwere der Straftaten zurückgeht. Insofern bin ich einig mit meiner Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, dass wir weiterhin auf das Prinzip 'Erziehung vor Strafe' setzen. Da lassen wir uns auch nicht von gesellschaftlichen Stimmungen und Populismen abbringen! Was an seriösen wissenschaftlichen Untersuchungen vorliegt, bestätigt uns in dieser Haltung.
Auf der bereits erwähnten Anhörung unserer Landtagsfraktion wurde deutlich: Wir brauchen in Nordrhein-Westfalen mehr Alternativen zur Haft. Haft ist manchmal ein Ausdruck von Hilflosigkeit. Das gilt insbesondere für den Jugendarrest. Es gibt nach wie vor in Nordrhein-Westfalen kein gutes Konzept für den Jugendarrest. Was sollen die Jugendlichen lernen, wenn sie für ein oder mehrere Wochenenden eingesperrt werden? Oft höre ich das Argument: Was sollen wir denn sonst mit denen tun, die ihre Arbeitsauflagen nicht erfüllen oder die nicht zu ihrem Anti-Gewalt-Training gegangen sind? Das meine ich mit 'gesellschaftlicher Hilflosigkeit'. Mit einer besseren Vernetzung zwischen Jugendhilfe und Justiz könnten wir Sanktionsformen finden, die sich außerhalb des Strafvollzuges bewegen. Denn oft ist ein Abbruch von Sozialstunden z.B. dadurch zu verhindern, dass sich ein Sozialarbeiter mit einer Betreuungsweisung um den Jugendlichen und seine Einsatzstelle kümmert. Wenn der Jugendliche ein bisschen ans Händchen genommen wird, dann funktioniert es besser. Da mangelt es meiner Ansicht nach in vielen Kommunen an einer intensiven Zusammenarbeit zwischen den Systemen kommunale Jugendhilfe und Justiz.
Frage: In der öffentlichen Diskussion werden heute Formen von Kriminalität in den Mittelpunkt gerückt, wo Straftaten Ausdruck des Lebens in einer Gang oder in einer Szene sind, etwa bei den so genannten Russlanddeutschen oder im Bereich der Drogen konsumierenden Jugendlichen. Warum bilden sich diese Gangs, und was können wir tun, um diese Jugendlichen zu integrieren?
Sybille Haußmann: Jugendgangs bilden sich in allen Gesellschaften überall auf der Welt. Das ist nichts spezifisch Deutsches. Letztes Jahr war ich zu einer Delegationsreise in Kanada und stieß dort auf das große Thema: Wie gehen wir mit den Jugendgangs um? Dass sich junge Menschen zu Peergroups zusammenschließen, ist ein Phänomen von Jugend überhaupt. Ob sich eine Jugendgruppe dann kriminell orientiert oder eher bei den Pfadfindern landet, das hat etwas mit gesellschaftlicher Akzeptanz zu tun - und mit Chancengerechtigkeit.
Deshalb sehe ich einen erheblichen Nachholbedarf bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund: Sie sind doppelt so hoch von Arbeitslosigkeit betroffen wie deutsche Jugendliche und haben wesentlich schlechtere Startchancen, was ihre Schulbildung angeht. Das deutsche Bildungssystem hat sich dieser Thematik der Integration von Migrantinnen und Migranten ins Regelschulsystem über viele Jahre hinweg nicht ausreichend angenommen. Wir bemühen uns jetzt umzusteuern, aber das ist natürlich reichlich spät. Ein Indiz dafür: Seit vielen Jahren haben wir 3.500 Integrationslehrer an unseren Schulen - aber keiner weiß, was sie eigentlich tun. Die meisten Integrationslehrer werden dazu eingesetzt, den Regelunterricht mit abzudecken. Es gibt nur sehr wenige Schulen, die echte Integrationskonzepte entwickelt haben und eine Sonderförderung für solche Jugendlichen anbieten, die als Quereinsteiger in die Klassen kommen. Das führt zu einer Benachteiligung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die für unsere Gesellschaft sehr problematisch wird.
Aber es gibt auch andere Beispiele: In meiner Heimatstadt Düren hatten wir heftige Schwierigkeiten mit sich bekämpfenden Jugendgangs. Dort haben durch eine gute Vernetzung aller sozialen Einrichtungen, durch Streetwork und bessere Hilfen für den Übergang von Schule in den Beruf erreicht, dass dieses Phänomen deutlich zurückgegangen ist. Durch Sozialarbeit, durch Erziehung, durch eine gute Zusammenarbeit der sozialen Anbieter einer Stadt lässt sich vieles bewirken.
Frage: Zum Stichwort Integrationschancen. Strafvollzug und Jugendhilfe kann der Staat selbst organisieren, Arbeitsplätze aber nur sehr begrenzt. Wir diskutieren über den Mangel an Ausbildungsplätzen, wobei Nordrhein-Westfalen noch gut dasteht. Junge Menschen kommen mit abgebrochenen Berufskarrieren aus dem Strafvollzug und haben ein, zwei oder drei Jahre nicht in einem freien Arbeitsverhältnis gestanden. Was machen wir mit diesen jungen Leuten? Müssen wir sie nicht ehrlicherweise auf die Arbeitslosigkeit und ein berufliches Schattendasein vorbereiten?
Sybille Haußmann: Erst einmal müssen wir versuchen, für jeden Jugendlichen einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu bekommen. Dabei ich bin der Überzeugung, dass wir auf die Dauer einen zweiten Arbeitsmarkt brauchen. Nicht nur für den straffällig gewordenen Jugendlichen, sondern auch für Behinderte, Drogenkranke, für viele Menschen, die auf unserem stark Leistungsbetonten ersten Arbeitsmarkt wenig Chancen auf ein Arbeitsangebot besitzen. Ich halte nichts davon Menschen, auf Arbeitslosigkeit vorzubereiten, sondern ich halte sehr viel davon, Arbeitsangebote zu schaffen. Und wenn es diese auf dem freien Markt nicht gibt, dann muss es sie im Bereich des öffentlich geförderten Arbeitsmarktes geben.
Frage: In den 60er Jahren kam manches an Reformbestimmungen in Sachen Strafvollzug auf den Weg. Viele waren persönlich ehrenamtlich engagiert, auch in den 70er und 80er Jahren. Sie selbst haben sich als Oberstufenschülerin ehrenamtlich im Strafvollzug engagiert. 1977 tritt das Strafvollzugsgesetz mit vielen neuen und revolutionären Bestimmungen - etwa Behandlung als gleichwertiges Strafvollzugsziel - in Kraft. Heute ist das gesellschaftliche Klima ganz anders. Es geht um Bestandsicherung, wir erleben Verteilungskämpfe, und das Gefängniswesen steht weit draußen vor. Sehen Sie eine Perspektive, die gesellschaftliche Diskussion zum Thema Strafvollzug neu zu beleben?
Sybille Haußmann: Natürlich muss sich der Strafvollzug der Debatte knapper werdender öffentlicher Mittel stellen, und trotzdem sehe ich ihn nicht ins Abseits geraten. Wir haben nach wie vor hier ein intensives Behandlungsangebot im Strafvollzug, und das wird auch so bleiben, das stellt niemand wirklich in Frage. Ich sehe aber, dass Angebote außerhalb des Strafvollzuges in Frage gestellt sind. Wir haben eine gesellschaftliche Tendenz, die sagt: Jugendlichen sollen früher eingesperrt werden. Da müssen wir gegensteuern und gut argumentieren: Strafvollzug kann nur das letzte Mittel sein, und wir müssen vorher alles ausschöpfen, was möglich ist. Wenn jetzt die FDP darüber diskutieren will, die Strafmündigkeit auf 12 Jahre herabsetzen, halte ich diese Debatte überhaupt nicht für zielführend. Meine Strategie ist: wo immer sich die Gelegenheit bietet, diskutiere ich mit Politik, Jugendhilfe, Justiz und gesellschaftlichen Gruppen über die Frage: Welchen Wert haben Erziehung und Jugendhilfe heute? Und wie können wir die Erkenntnis fördern, dass Erziehung und Jugendhilfe besser wirken als Strafe?
Frage: Das erzieherische Angebot muss also vor dem Strafvollzug stehen und Strafvollzug möglichst überflüssig machen. Und ein solches Angebot muss auf den Strafvollzug folgen. Die Frage nach Rückfälligkeit oder Legalbewährung entscheidet sich in ersten Wochen nach der Haftentlassung. Das ist zum einen Aufgabe der staatlichen Bewährungshilfe, aber auch eine Herausforderung an das Engagement der Gesellschaft ...
Sybille Haußmann: Ohne ehrenamtliches Engagement ist Straffälligenhilfe weniger wirkungsvoll. Wir können nicht jede gesellschaftliche Notlage mit professioneller Hilfe und staatlichen Geldern lösen oder lindern. Wir brauchen weiterhin den Dreiklang von Prävention, Behandlung in der Haft und Eingliederung. Und darin hat auch das ehrenamtliche Engagement seinen Platz. In Nordrhein-Westfalen könnte dieser Dreiklang noch besser organisiert werden, insbesondere im Vorfeld der Haft, aber insgesamt sind wir auf einem guten Weg. Und da lassen wir uns nicht von den gesellschaftlichen Kräften, die nach härteren und längeren Strafen rufen, beirren.
Frage: Was wünschen Sie sich für Strafvollzug und Gesellschaft, was die Situation straffälliger junger Menschen verbessern würde?
Sybille Haußmann: Ich wünsche mir eine größere Akzeptanz von Anderssein. In jeder Hinsicht könnte ich mir eine annehmendere Gesellschaft vorstellen. Wir haben eine sehr ausgrenzende Gesellschaft. Konkret: Im Bereich Schule muss noch sehr viel geschehen, um Jugendliche mit Migrationshintergrund oder auffällige Jugendliche zu integrieren. Die Art und Weise, wie Schulen heute unangepasste Jugendliche nach unten aussortieren, bis sie letztendlich in der Erziehungshilfeschule landen, ist ein falscher Weg. Wir müssen viel integrativer arbeiten und diese Jugendlichen mitnehmen, bestärken, loben und weniger aussortieren. Das ist für mich ein ganz wichtiger Schlüssel für eine Gesellschaft, in der es Jugendlichen wieder besser geht. Für den Vollzug wünsche ich mir ein größeres Angebot an Haft vermeidenden Hilfen, insbesondere in der Untersuchungshaftvermeidung. Wir haben in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Jugendhilfe sechs Plätze für die Untersuchungshaftvermeidung - und 500 Untersuchungshaftplätze. Das ist ein skandalöses Missverhältnis und darf so nicht bleiben.
Wir brauchen zwar eine akzeptierende Gesellschaft. Aber wir brauchen auch eine Gesellschaft die mehr Wert auf die Einhaltung von Regeln legt. Das haben wir in der liberalen linken Tradition der 70er Jahre ein bisschen vernachlässigt. Auch die Sozialarbeit ist in den letzten Jahren wieder stärker in diese Richtung gegangen, von Jugendlichen die Einhaltung von Regeln zu verlangen. Selbst in den Schulen wird die Einhaltung von Regeln nicht immer wirklich konsequent eingefordert. Ich glaube, dass wir da einen gesellschaftlichen Umdenkprozess brauchen. Dass Menschen Regeln einhalten müssen, muss zuerst im Elternhaus gelernt werden. Und beim Umgang mit strafrechtlich relevanten Regelverstößen junger Menschen halte ich nichts davon, Strafverfahren ohne Sanktionen einzustellen. Auf einen Regelverstoß mit strafrechtlicher Relevanz muss eine Sanktion erfolgen. Ob das ein Anti-Gewalt-Kurs ist, ein Kurs für Kaufhausdiebe, oder ob das ein Fahrtraining beim Verkehrsverein ist, das kommt auf das Delikt an. Regeln müssen eingehalten werden, und wer dagegen verstößt, braucht eine Sanktion. Das gilt für kleine Kinder, und das gilt auch für Jugendliche.
Das Interview führten Achim Halfmann und Eugenia Ernowski.