DORTMUND (ii, 03.06.04) - Philipp Walkenhorst ist Sozialwissenschaftler und Sonderpädagoge und mittlerweile seit 22 Jahren an der Universität Dortmund mit der Fachrichtung Rehabilitation und Pädagogik bei psychischen und Verhaltensstörungen tätig. Eines seiner Kernthemen ist die Problematik abweichenden Verhaltens im Jugend- und Heranwachsendenalter.
Frage: Jugendalter und Jugendkriminalität sind zwei Begriffe, die oft eng beieinander liegen. Die Kriminalitätsbelastung ist im Jugendalter bei den 14 bis 18-jährigen und bei den 18- bis 21-jährigen deutlich höher als in allen anderen Altersgruppen. Welche Gründe gibt es dafür?
Walkenhorst: Man muss einiges dazu sagen: Zum einen erlauben sie mir einen kleinen Widerspruch zu ihrem Statement. Das Jugendalter automatisch mit Abweichung und mit Kriminalität zu assoziieren, halte ich für völlig unvertretbar. Leider läuft die Fachdiskussion immer wieder unter dem Aspekt, dass Erwachsene über junge Menschen diskutieren und die Abweichungen zum allerersten Merkmal junger Menschen machen. Noch niemand hat sich Gedanken darüber gemacht, all das prosoziale Verhalten, das ehrenamtliche Engagement - ob organisiert oder nichtorganisiert - einmal aufzulisten, statistisch zu erheben und dem abweichenden gegenüberzustellen. Wenn wir schon zählen, dann müssen wir in unterschiedlichen Kategorien zählen "und nicht einseitig nur die Negativismen betonen".
Nichts desto trotz gibt es in der Tat - und das zeigt auch die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), die von Jahr zu Jahr neu diskutiert wird und die das Jugendalter immer wieder im Verhältnis zu Erwachsenenkriminalität kritisch beäugen lässt - sehr deutliche, hohe Belastungszahlen bei jungen Menschen. Auch dabei müssen wir unterscheiden zwischen den lästigen Bagatelldelikten einerseits - ob das nun Schwarzfahren oder der Bonbonklau ist - und schwerwiegenderen Taten. Bei manchen dieser Bagatelldelikte müssen wir uns natürlich auch fragen, was Supermärkte und dergleichen dazu beitragen, um diesen Klau beispielsweise zu erleichtern. Im Jugendalter dürfen wir davon ausgehen, dass vieles unüberlegt und situationsbedingt getan und nicht unbedingt mit krimineller Absicht mit Vorsätzlichkeit begangen wird. Das ist eigentlich ein typisches Merkmal der Erwachsenenkriminalität. Die vielfach und qualitativ zweifelsohne sehr bedeutsame Problematik beispielsweise der Gewaltkriminalität, die uns ja alle bewegt, nimmt im Jugendalter im Vergleich zu den anderen Delikten einen relativ geringen Stellenwert von je nach Situation zwischen 6% und 8% der begangenen Delikte ein. Das ist keine Verharmlosung, die ich damit ansprechen möchte, sondern das ist mehr ein Hinweis darauf, die Relationen adäquat zu betrachten.
Wir müssen uns auch hinsichtlich der Sanktionierung Gedanken machen, in wie weit formale Sanktionierungen möglicherweise harmlose Schwierigkeiten massiv vergrößern. Deswegen haben wir auch die Diversion mit der Einstellungspraxis nach §§ 45 und 47 JGG. Wir wissen aus der Sanktionsforschung (oder wir haben zumindest Hinweise darauf), dass es bei vielen Delikten fast egal ist, ob wir intervenieren oder auch nicht, weil Jugendkriminalität ein typisches Merkmal von Jugendlichen mit ihrer Episodenhaftigkeit, ihrer Spontaneität und ihrer Situationsgebundenheit ist.
Das sind alles Dinge, die wir mit strafrechtlichen Interventionen kaum in den Griff bekommen. Das ist in der Tat eine ganz deutliche Aufgabe der Jugendhilfe und nicht der Jugendstrafrechtspflege. Ich bedauere es sehr, dass wir schon in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts die damals so intensiv diskutierte Einheit der Jugendhilfe bis heute nicht auf die Reihe bekommen haben. Deshalb müssen wir immer mühsam versuchen, pädagogische Kompromisse zwischen Jugendstrafrechtspflege und Jugendhilfe hinzubekommen, um mit adäquaten Mitteln zu reagieren.
Ein letzte Anmerkung dazu: Ich habe den Eindruck, der teilweise auch durch die Fachliteratur eine gewisse Bestätigungen erhält, dass die Sanktionierung und Sanktionierungspraxis ein Teil des Gesamtproblems darstellt. Wenn ich von meinen Studierenden erfahre, die selber in Projekten im Arrest tätig sind, dass im Arrest Leute sitzen, deren Bezugstraftat zwei oder drei Jahre zurückliegt und die jetzt ihren Arrest antreten, dann muss ich sagen: Aus einer lern- und verhaltenstheoretischen Sicht heraus sind solche Sanktionen vollkommen dysfunktional, völlig deplaziert und richten eigentlich mehr Schaden an, als sie in irgendeiner Form nützen. Man kann sich über die Form von Sanktion sicherlich Gedanken machen, wobei der Arrest eine sehr problematische Form ist. Auch da sind sicherlich pädagogische Möglichkeiten gegeben. Aber man verspielt fast jede Chance einer zeitnahen Intervention, wenn solche Zeiträume dazwischen liegen. Die Jugendlichen wissen überhaupt nicht mehr, warum es eigentlich geht, und die Intervention erfolgt in einem völlig anderem Lebenszusammenhang, wo möglicherweise schon ganz andere Dinge passiert sind.
Frage: Jetzt hat die Bundesjustizministerin eine wissenschaftlich begleitet Rückfallstudie vorgelegt, die - vereinfacht gesagt - ausweist: je intensiver eine strafrechtliche Sanktion, um so höher die Rückfallquote. Die höchste Rückfallquote stellten die Forscher im Bereich der Jugendstrafe ohne Bewährung fest. Wäre es richtig, an dieser Stelle zu sagen: Dann schaffen wir den Jugendstrafvollzug doch ab? Denn wenn er die höchsten Rückfallquoten hat und geringere Sanktionen besser wirken, dann ist der doch überflüssig?
Walkenhorst: Ich bin hin und hergerissen. Als Pragmatiker gehe ich davon aus, dass diese Position politisch nicht durchsetzbar ist und in der Bevölkerung keine Akzeptanz finden wird. Das ist der erste Punkt. Ein zweite Punkt wird mich sicherlich in der Fachöffentlichkeit in Schwierigkeiten bringen: Ich könnte mir in ganz speziell gelagerten Fällen eine hilfreiche Wirkung einer temporären, geschlossenen Unterbringung für bestimmte junge Menschen vorstellen: Für junge Menschen, die massiv in devianten und delinquenten Lebenszusammenhänge verstrickt sind, die schwere Delikte begangen haben und bei denen die Allgemeinheit ein Recht darauf hat, vor ihnen für eine gewisse Zeit geschützt zu werden. Die totale Abschaffung stationärer Unterbringung - ich sage das jetzt mit dem Überbegriff aus der Jugendhilfe, weil das für mich der einzige Legimitationshorizont in diesem Kontext ist - könnte bei einer sorgfältigen Vorbereitung, Durchführung und vor allen Dingen einer sorgfältigen
Nachsorge etwas mehr positive pädagogische Wirkungen produzieren, als wir sie derzeit haben.
Zu der Rückfalldiskussion insgesamt: In der Öffentlichkeit werden Rückfallzahlen relativ undifferenziert dargestellt. Man muss sich fragen: Was definieren wir als Rückfall? Wir haben Diskussionen über Rückfallquoten von über 90% nach Jugendstrafe. Wir müssen dann unterscheiden, über welche Personenkreise wir reden. Hohe Rückfallquoten gelten in der Tat für den kleinen Personenkreis der etwa 15- bis 20-jährigen Vollverbüßer, das heißt für diejenigen, die eine Jugendstrafe bis zum Ende verbüßen und bei denen man vor dem Hintergrund dieser Tatsache (d.h. einer relativ skeptischen Prognose des Jugendgerichtes) durchaus eine skeptische Einschätzung der Möglichkeiten von Jugendstrafvollzug geben kann. Die Verstrickung in deviante Lebenszusammenhänge ist hier relativ offenkundig, und diese junge Menschen befinden sich gleichzeitig in einem Alter, in dem auch ihre Altersgenossen einer relativ hohen devianten Belastungen unterliegen. Auch alle anderen Forschungen weisen aus: Wenn man sich mit jungen und jüngeren Probanden befasst - egal ob in der Psychotherapie, in der Strafrechtspflege oder sonst wo - haben wir ein viel höheres Rückfallrisiko. Allerdings müssen wir hinsichtlich der Bedeutung und Qualität des Rückfalls unterscheiden: Ist die Bezugsentscheidung der erneute Freiheitsentzug, sehen die Zahlen schon anders aus. Dann haben wir etwa 40% bis 50% Rückfälligkeit. Also müssen wir uns fragen: Betrachten wir das halbvolle oder das halbleere Glas? Bei Jugendstrafen mit Bewährung sieht der Rückfall noch viel geringer aus, wenn man die erneute Freiheitsstrafe als Kriterium ansieht. Das heißt wir müssen uns hinsichtlich der Rückfallquote Gedanken darüber machen, welche erneuten Straftaten wie gewertet werden müssen (z.B. Schwarzfahren versus Raubüberfall).
Eine letzte Anmerkung dazu: allzu oft wird pauschal und undifferenziert der Rückfall als Beleg für die Qualität der jeweiligen Arbeit gewertet - ob im Arrest, in ambulanten Maßnahmen oder im Vollzug. Das ist aus einer empirischer Sicht heraus völlig indiskutabel, weil das Gesamtpaket dessen, was beispielsweise in der vollzuglichen Arbeit mit den jungen Menschen (hoffentlich mit und nicht gegen und nicht an ihnen) realisiert wird, so komplex und auch in sich so widersprüchlich ist, das wir es im Grunde genommen mit einem Black-Box-Phänomen zu tun haben. Wir machen eine simple input-output-Messung und wissen überhaupt nicht, was sich dazwischen abspielt. Es gibt eine neue und viel versprechende Untersuchung, ein Forschungsansatz von Stelly & Thomas, der noch nicht komplett realisiert worden ist. Darin soll erstmals versucht werden, wenigstens einige der relevanten Wirkungsvariablen heraus zu destillieren, die in der vollzuglichen und nachvollzuglichen Arbeit möglicherweise einen Einfluss auf die Legalbewährung oder den Rückfall haben. Bei aller Zurückhaltung gegenüber dem Sanktionsinstrument Jugendstrafvollzug wäre ich doch vorsichtig mit einer Pauschalabwertung, die gerade den vielen faszinierenden und sehr engagierten Einzelprojekten im Vollzug und deren engagierten Mitarbeitern nicht gerecht wird, die gegen die Strukturprobleme des gegenwärtigen Jugendstrafvollzuges auch nicht ankämpfen können, weil das ein Kampf gegen Windmühlenflügel ist.
Frage: Stichwort "Black Box". Junge Menschen im Jugendstrafvollzug sind alles andere als eine homogene Gruppe. Als Problemgruppen stehen junge Drogen konsumierende Gefangene und Migranten, junge Deutsche mit Geburtsorten irgendwo im osteuropäischen Bereich, in der Diskussion. Sind unterschiedliche Gruppen unterschiedlich rückfallgefährdet? Oder ist unser Wissen da sehr beschränkt?
Walkenhorst: Was junge Menschen aus Osteuropa angeht, aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion, wird unser Wissen langsam etwas mehr. In der letzten Zeit erscheinen etliche Veröffentlichungen, die sich mit dem Sozialisationshintergrund und der Problematik der "mitgenommenen Generation" beschäftigen. Das sind junge Menschen, die nie dort weg wollten, aber ihre Eltern wollten dies, die hier keine sozialen Bezüge außer in ihrer eigentlichen Ingroup gefunden haben. Diese jungen Leute bereiten uns aus deshalb so große Schwierigkeiten, weil sie unsere Art des humanen Umgangs mit jungen Menschen nicht verstehen können. Sie selbst sind in einer gewalttätigen Umgebung mit einer massiv autoritären Erziehung groß geworden und können deshalb alle Versuche des dialogischen Verstehens nicht ernst nehmen. Aufgrund ihrer "Sprachvorteile" - sprich Russisch zu sprechen - bilden sie problemlos eine Subkultur ab, auf die man fast keinen Einfluss hat, wenn man nicht selber die Sprache des Landes beherrscht. Das ist die eine Gruppe, die zudem auch massive subkulturelle Verbindungen nach außen hat - im Sinne einer verschworenen Gemeinschaft, die weitgehend undurchsichtig bleibt.
Allerdings möchte ich auch auf die große Gefahr hinweisen, diese Gruppe zu stigmatisieren. Aus pädagogischer Sicht ist zu sagen: Das ist ein völlig normales Verhalten, das jeder von uns in der gleichen Situation genauso realisieren würde. Diese jungen Leute verhalten sich nicht anders als jeder andere in dieser Situation auch. Das macht es nicht entschuldbar, wenn sie schwere Straftaten begangen haben. Gewalttätigkeit und Verstrickung in Drogenabhängigkeit mit Turbo-Drogenkarrieren werden gerade diesen Jugendlichen auf Grund ihrer mangelnden Erfahrung und ihres mangelnden biographischen Zusammenhangs mit dem Leben hier zugeschrieben. All diese Phänomene bedürfen aus pädagogischer Sicht der gemeinsamen Bearbeitung. Das kann nicht bedeuten, dass wir daraus Sonderabteilungen für schwersterziehbare junge Menschen machen, in denen mit härtesten Methoden versucht wird, sie aufzubrechen und aufzuknacken. Sie haben vielmehr genau das gleiche Recht wie jeder andere junge Mensch auf Entwicklungsförderung.
Eine zweite Anmerkung zu den Drogenabhängigen: Bei der Drogenabhängigkeit haben wir das große Problem der langfristig relativ ungünstigen Prognose, wenn wir es nicht im Vollzug als allerletzter Möglichkeit schaffen, eine Unterbrechung der Drogenkarriere hinzubekommen. Das noch viel größere Problem scheint mir zu sein, zusammen mit der Drogenhilfe, der Jugendhilfe und den Arbeitsämtern eine Stabilisierung der auch im Vollzug gegebenen Therapieerfolge außerhalb zu erreichen. Und diese erreicht man nur durch Arbeit, durch Erwerbstätigkeit und möglichst durch Qualifizierung - auch in diesen schwierigen Gruppen. Das bedeutet aber nicht ein Plädoyer für die Verhängung von Jugendstrafe aus erzieherischen Gründen: Die Verhängung von Jugendstrafen impliziert die Notwendigkeit von Förderung und Erziehung im Vollzug, aber sie sollte nicht aus erzieherischen Gründen verhängt werden, um einen Jugendlichen auf den rechten Weg zurückbringen.
Frage: Die Bundesjustizministerin hat bei der Vorstellung der Rückfallstudie zugleich eine neue Initiative für den Entwurf eines Jugendstrafvollzugsgesetzes angekündigt. Was müssen wir tun, damit der Jugendstrafvollzug besser wird?
Walkenhorst: Ich bin Mitglied der Arbeitsgruppe, die diesen Jugendstrafvollzugsgesetzesentwurf in seinen Anfangsstadien mit konzipiert hat. Der Entwurf ist in den letzten Tagen den Justizverwaltungen der Länder, den Verbänden und Trägern der Straffälligenhilfe zur Stellungnahme zugeleitet worden. Meine eigene Argumentationslinie ist folgende: Wenn wir schon - und das sollten wir nach wie vor sehr restriktiv tun – zu Jugendstrafe verurteilen, dann muss die Jugendstrafe erzieherisch förderlich ausgestaltet werden. Das bedeutet zu allererst eine grundsätzliche Bejahung der Fähigkeit des Jugendvollzuges, auch pädagogisch zu handeln. Es gibt eine Reihe von Autoren, die dem Jugendvollzug diese Fähigkeit prinzipiell absprechen, und es gibt viele Argumente, die ihre Auffassung stützen: Die starren Ordnungen und Sicherheitsregeln oder das abgeschlossene, künstliche Milieu. Nicht umsonst spricht der Gesetzgeber im Strafvollzugsgesetz von 1977 von der Vermeidung von Haftschäden. Prisionierungs- und Stigmatisierungseffekte sind hinreichend bekannt. Gleichzeitig sehe ich aber ein relativ großes ungenutztes Potential von Möglichkeiten. Zum Beispiel hat uns die Diskussion um die Verlagerung junger Menschen in die USA in das Glenn-Mills-Projekt, über das sicherlich vieles zu sagen wäre, gezeigt, dass wir Chancen haben, die wir möglicherweise manchmal zu wenig nutzen. Mehrere Beispiele: Wir haben in einer Jugendvollzugsanstalt am Beispiel der Untersuchungshaft eine Zeitbudgetuntersuchung durchgeführt. Der junge Mensch verbringt dort 24 Stunden am Tag, 30 bis 31 Tage im Monat, und aufs Jahr umgerechnet 8.760 Stunden, eine Menge Zeit, wenn wir von einer mittleren Verweildauer von 12 bis 18 Monaten ausgehen. Wenn wir beispielsweise überlegen: Von Freitagmittag bis Montagsfrüh passiert dort so gut wie gar nichts, ausgerechnet zwischen 15.30 Uhr und 16.00 Uhr leeren sich die Parkplätze vor der Anstalt, und dann laufen vielleicht noch einzelne Gruppen ehrenamtlich Tätiger. Wir haben nicht viel Zeit, wir stehen unter einem furchtbaren Zeitdruck im Jugendvollzug, aber im Grunde genommen wird die Lernzeit nicht genutzt. Jugendliche sprechen uns darauf an und sagen selber: Wir machen alles, Hauptsache wir haben etwas zu tun; wir langweilen uns. Dann habe ich doch Schwierigkeiten mit der Frage, ob wir im Jugendvollzug genug leisten.
In Bezug auf das Problem der Subkulturbildung sehe ich eine Möglichkeit darin, junge Leute viel zu beschäftigen. Meine naive Alltagsvorstellung ist: Sie müssen abends todmüde ins Bett fallen. Und diese Möglichkeit haben sie. Die jungen Menschen sind per se aktiv, wenn sie nicht gerade massive psychosoziale Störungen, depressive internalisierende Störungen mitbringen, die einer therapeutischen Förderung bedürftig sind. Junge Menschen sind prinzipiell wissensdurstig. Junge Menschen sind aktiv, sie wollen etwas kreativ tun. Wir haben wunderbare Beispiele dafür, wie das funktionieren kann: In der JVA Iserlohn wird großer Wert auf die schulische und berufliche Qualifizierung gelegt, und wir sehen dort viele Erfolge. In der JVA Adelsheim in Baden-Württemberg hat der Schulleiter interessanterweise seine Schule als Sonderschule für Erziehungshilfe deklariert. Das ist einmalig in der Republik und eine faszinierende Idee, diese Schule als eine Förderschule mit besonderem Lehrer-Schüler-Verhältnis zu definieren. Und es entspricht einem alten Gutachten des Städtetages von 1962, der schon damals sagte: Alle Schulen im Strafvollzug haben Sonderschulen zu sein, was eine besondere Qualifikation des Lehrpersonals und eine besondere Schüler-Lehrer-Relation und eine individuellere Betreuung beinhaltet. An der Sonderschule in der JVA Adelsheim wird eine lernpädagogische Gruppe realisiert, in der der Kirgise dem Pakistani hilft, Deutsch zu lernen, und der Türke dem deutschen Jugendlichen hilft, Mathematik zu verstehen, und der Marokkaner dem Palästinenser hilft, orientalische Lyrik aufzuarbeiten. Eine Lerngruppe, in der nicht unbedingt von ihrem schulischen Niveau her qualifizierte, aber von ihrer inneren Einstellung her besonders engagierte junge Leute die Möglichkeit haben, im Hinblick auf den von ihnen gewählten Abschluss weitgehend selbst gesteuert zu lernen. Vom Abiturienten bis zum Sonderschüler sitzen dort 11 bis 12 Personen in einer Gruppe und lernen. Ich habe mich selber davon überzeugt, wie das funktioniert und dass es geht.
In der JVA Zeithain in Sachsen betreut ein Kunsttherapeut seit Jahren eine Gruppe, die sich mit Plastiken beschäftigt, mit kunstpädagogischer Arbeit, die so kreativ gestaltend tätig ist. Das ist ebenfalls eine ganz faszinierende Arbeit. Die JVA Neustrelitz hat einen eigenen Schulsozialarbeiter zur Unterstützung der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Anstaltsschule, meines Wissens nach das einzige Schulsozialarbeitsprojekt in einer Jugendstrafanstalt in Deutschland. Und so gibt es viele weitere Beispiele jenseits der Therapieprogramme, Anti-Aggressions-Trainings, sozialer Trainings und dergleichen. Die Schwierigkeit besteht für mich nur darin, dass die hier engagierten Mitarbeiter aus dem Allgemeinen Vollzugsdienst, aus der Lehrerschaft, dem Sozialdienst und den Fachdiensten mit ihren besonderen Ideen sehr häufig zugleich große Schwierigkeiten haben, sich innerhalb der eigenen Mitarbeiterschaft mit diesen Projekten durchzusetzen. Erziehung wird nicht durchgängig als Angebot verstanden, in das man die jungen Leute mitnehmen muss, und sehr häufig werden dem Sicherheits- und Ordnungsbedenken entgegengestellt.
Frage: Kriminalität ist ein Problem, dessen Lösung man dem Strafvollzug nicht alleine aufbürden darf. Sie erwähnten bereits den Gedanken der durchgehenden Jugendhilfe. Welche komplementären Angebote braucht der Jugendstrafvollzug? Was muss an der Schnittstelle zwischen Jugendstrafvollzug und Freiheit geschehen, um einem Jugendlichen die für seine Legalbewährung erforderlichen Hilfen zu geben?
Walkenhorst: Eine große Schwierigkeit ist: Die Jugendämter stehen unter dem Diktat knappster Kassen und knappster Ressourcen. Viele Aktivitäten werden mittlerweile auf die Pflichtaufgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes bzw. des SGB VIII zurückgeführt, und freiwillige Aufgaben werden soweit wie eben möglich zurückgedrängt. Ich sehe eine große Herausforderung darin, die Förderplanung (ich nenne das Instrument bewusst nicht Vollzugs- und Vollstreckungsplan) vom ersten Tag des Antritts der Jugendstrafe und der Inhaftierung auf die Entlassung abzustellen.
Man darf dem Jugendvollzug nicht unterstellen, dass er permanent scheitert. Das ist nicht der Fall. Ein Scheitern wird vielfach durch das vollständige Abbrechen der Inhaltlichkeit und der Beziehungsebene bei der Entlassung produziert. Die Bewährungshilfe ist engagiert, aber vielfach hoffnungslos überlastet. Die Jugendämter haben prinzipiell die Aufgabe, junge Menschen bis zum Alter von 27 Jahren zu begleiten, zu unterstützen und zu betreuen. Sie ziehen sich aber mehr und mehr auf die unter 21-jährigen und noch jüngeren zurück und bauen große bürokratische Hürden auf, die beim Aufbau einer betreuten sozialen Gruppenarbeit zur Integration und zum Auffangen dieser jungen Menschen im Heranwachsenden- und Jungerwachsenenalter überwunden werden müssen. Mit Blick auf die biographischen Lebensverläufe der jungen Menschen ist prinzipiell die Jugendhilfe für die Hilfeplanung zuständig. In seiner devianten Karriere müsste der Jugendliche eigentlich vorher schon aufgefallen sein, denn man gelangt biographisch normalerweise erst auf einem längeren devianten Hintergrund in den Vollzug. Dass eine so massive Straftat spontan geschieht, ist selten: Familienkonflikte, Tötungsdelikte, wo etwas sehr abrupt passiert und Menschen dann aufgrund der Schwere der Schuld inhaftiert werden. Ansonsten sind es in der Regel bekannte Klienten der Jugendhilfe, bei denen die Jugendhilfeplanung durch die Förderplanung im Vollzug höchstens temporär ausgesetzt und ersetzt oder übernommen wird. Im Prinzip ist das örtliche Jugendamt weiterhin für diesen jungen Menschen zuständig. Und das bedeutet im Grunde eine Fortschreibung der Kontinuität der Maßnahmen, die Übernahme durch die Jugendhilfe bzw. die Jugendhilfe in Kooperation mit der Arbeitsverwaltung.
Dem Jugendvollzug wächst hinsichtlich der Einschätzung des jungen Menschen innerhalb von ein bis zwei Jahren Erfahrung und Kompetenz zu. Deshalb würde ich im Rahmen einer Neuregelung des Jugendstrafvollzuges sehr deutlich dafür plädieren, dass dem Jugendstrafvollzug für eine näher zu bestimmende Zeit auch eine steuernde Funktion zugesprochen wird, so dass er die Möglichkeit hat, den jungen Menschen nach der Haftentlassung in einem - wenn man so will - weichen Übergang eine zeitlang zu begleiten. Bei den gewachsenen Bindungen in einem guten Vollzug gibt es immer Mitarbeiter, die sich um einzelne junge Leute kümmern. Das sind große Erfahrungspotentiale, die sonst ungenutzt bleiben. Es führt zu großer Enttäuschung, wenn Mitarbeiter nichts mehr von ihren Klienten hören und nicht wissen, ob die eigene Arbeit erfolgreich war. Ich halte es für wichtig, dass solche Rückmeldungen und Kopplungssysteme implementiert werden.
In Nordrhein-Westfalen haben wir ein wegweisendes Projekt mit MABis, den Maßnahmen zur arbeitsmarktorientierten Begleitung von Haftentlassenen. Ich halte es für einen guten Ansatz, wenngleich er sich auf eine Minderheit qualifizierungsfähiger, ausbildungsfähiger und auch durchhaltender junger Menschen mit günstiger Prognose konzentriert. Aber das Modell ist vom Grundsatz ein sehr interessantes Modell. Weitere Möglichkeiten sind die Gründung von Schülerfirmen schon im Vollzug, sind Übergangshäuser und Wohnmöglichkeiten in Kooperation von Jugendhilfe und Vollzug. Die Initiative der Gefährdetenhilfe Scheideweg e.V. ist dadurch außerordentlich vorbildlich, dass sie nicht nur pädagogisch arbeitet, sondern direkt am Markt operiert, unter harten Wettbewerbsbedingungen arbeitet und sich behaupten muss, damit das Modell Ernstcharakter hat. Davon bräuchte es schlicht und einfach mehr.
Frage: Lebensbedingungen oder Zukunftsperspektiven für gefährdete junge Menschen werden in unserer Gesellschaft nicht unbedingt besser. Stichworte sind: Mangel an Arbeitsplätzen, Anziehen der Berufsbilder, höhere Einstiegsqualifikationen. Welche gesellschaftlichen Entwicklungen könnten die Perspektiven straffälliger junger Menschen verbessern?
Walkenhorst: Sie verführen mich dazu, sehr schnell in "Wolkenkuckucksheime" zu flüchten. Die Aussichten werden eher schwieriger als besser werden. Schauen wir uns allein die Entwicklung in den neuen Bundesländern mit dem katastrophalen, vollständigen Zusammenbruch lokaler Arbeitsmärkte und dem Streben der jungen Menschen Richtung Westen an. Dann sehen wir die großen Strukturschwierigkeiten, die sich dort für Jugendstrafanstalten ergeben, die eine adäquate Betreuung über so lange Distanzen nicht aufrechterhalten können. Vielleicht kann man von Seiten des Vollzugs aus mit den Erfolgen, den guten Ansätzen Öffentlichkeit schaffen. Wir sollten die Öffentlichkeit davon überzeugen, dass wir mit "Erfolgsquoten" von 50% eigentlich recht gut dastehen, dass sich die Arbeit lohnt und es eben nicht 90% Rückfall sind, dass wir den Rückfall sehr differenziert betrachten müssen und dass ein Rückfall wegen Schwarzfahrens oder Diebereien nach schwerer Körperverletzung durchaus als Fortschritt bewertet werden kann, wenn es sich vorher um einen gewalttätigen jungen Menschen gehandelt hat, der noch einige Stolpersteine überwinden muss, bis er sich selbst fängt. Das bedeutet auch, nach Innen eine Wirkung zu erzielen: Wir müssen endlich als eine zentrale Voraussetzung für Kreativität eine Bestätigung für die engagierten Mitarbeiter hinbekommen.
Wir diskutieren derzeit über die Entwicklung einer Zivilgesellschaft nach dem zunehmenden Wegbrechen von staatlichen Versorgungsstrukturen. In diesem Rahmen bedeutet es auch, in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass es nicht ausreicht, ständig auf der Devianz und der Delinquenz junger Menschen herum zu reiten, sondern dass man sich kümmern muss. Diese jungen Menschen werden in eine Welt hinein geboren, die von Erwachsenen geschaffen wurde. Und niemand wird als Krimineller geboren, das wissen wir, wenn auch leider immer noch in manchen Kreisen solche Auffassungen kolportiert werden. Die Erwachsenenwelt trägt in der Tat ein gerütteltes Maß an Verantwortung für ihre Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden.
Wir haben aus den Erfahrungen des MABis-Projektes gesehen, dass beispielsweise die intensive Kooperation zwischen Jugendhilfe, Arbeitsverwaltung und Jugendstrafvollzug mit Unternehmen die Bereitschaft, ehemalige junge Strafgefangene als Arbeiter oder als Auszubildende einzustellen, deutlich gesteigert hat. Das scheint eine Variable zu sein, die auf Informationen, Engagement und Verdeutlichung der pädagogischen Arbeit beruht. Hinsichtlich der curricularen Vorgaben, der Inhalte und der Gestaltung des Vollzuges wird man sich überlegen müssen, junge Menschen auch für ein Leben in der Grauzone vorzubereiten: Für ein Leben, das sehr viel Freizeit beinhaltet, weil ich keine Arbeit habe, das Gelegenheitsarbeiten bedeutet, das manchmal vielleicht auch Schwarzarbeit bedeutet, weil es an Alternative fehlt, außer zurück ins Milieu zu gehen. Das ist moralisch sehr anzweifelbar, aber der werfe den ersten Stein, der es besser weiß. Ich wüsste für einen Teil dieser jungen Leute ansonsten kaum eine Chance. Wenn wir es schaffen, sie für dieses Leben in der Grauzone so zu qualifizieren, dass sie nicht völlig abstürzen, wäre das immer noch besser, als wenn wir uns der Illusion hingeben, wir könnten 100 Prozent der jungen Leute automatisch in geregelten Lohn und Arbeit vermitteln. Ich weiß, das ist eine riskante Position.
Frage: Was ist Ihre Prognose, Ihre Zukunftserwartung für den Jugendstrafvollzug 2010 in Deutschland? Was wird diesen Strafvollzug vom heutigen Strafvollzug unterscheiden?
Walkenhorst: Ich mag keine Prognosen, weil die Zeitläufe immer überraschender und schwer hochrechenbar sind. Eher möchte ich mir etwas wünschen: Ich sehe deutliche Potenziale im Jugendvollzug. Ich sehe in den letzten Jahren in den Veröffentlichungen, den Fachdiskussionen und in den Fachtagungen eine deutliche Bereitschaft zum Engagement, eine Bereitschaft, neue Wege zu erproben. Deshalb könnte ich mir vorstellen, dass wir ein konsequent an förderpädagogischen Gedanken orientiertes Jugendstrafvollzugsgesetz auf den Weg bringen und damit zwischen den Polen des Forderns und des Förderns operiert. Fordern bedeutet auch, fordernde Angebote bereit zu stellen und damit mindestens den Rahmen für die Bereitschaft vieler Mitarbeiter, sich zu engagieren, abstecken zu können. Für genauso wichtig halte ich, dass wir auf der Ebene der Ausbildung, der Qualifizierung, der Weiter- und der Fortbildung der Mitarbeiter diese bei einem Teil der Mitarbeiterschaft vorhandene Motivation fördern und unterstützen, und auch auf der Ebene der Beförderung, auf der materiellen Ebene, das Leistungsprinzip und die Bereitschaft zum Engagement unterstützen.
Wir müssen es schließlich hinbekommen, dass sich der Jugendvollzug sehr viel deutlicher und öffentlicher artikuliert. Beispielsweise hat die Jugendvollzugsanstalt Wittlich einen Tag der offenen Tür angeboten, der in der Bevölkerung exzellent angekommen ist. Alle hatten die Möglichkeit, sich einen Tag lang die Anstalt anzuschauen. Damit werden Verständnis und ein differenziertes Bewusstsein geweckt. Und das sind Komponenten, die zunächst einmal auf der Vollzugsseite sehr wichtig sind, um gute pädagogische Arbeit zu ermöglichen. Dann gilt natürlich das Interesse der Jugendhilfe und der Schule zu wecken. Umgekehrt darf der Jugendvollzug nicht als Aschenputtel und als ungeliebtes Kind oder als ein Zuchthaus im alten Sinne betrachtet werden. Auch auf Seiten der Jugendhilfe und der Sozialarbeit sind nach wie vor große Vorurteile vorhanden, und ich halte das nicht für produktiv, wenn der Jugendliche und der Heranwachsende unser eigentlicher Bezugspunkt sind. Das ist das Zentrum unserer Arbeit, alles andere hat dem gegenüber zurückzustehen: Wir müssen im Kern Entwicklungsförderung zu betreiben. Ich würde mir auch wünschen, dass auf Seiten der anordnenden Instanzen – der Gerichte, der Schöffen, der Jugendrichter, vor allem auch der Staatsanwälte - eine intensivere Befassung mit dem Alltag, den Möglichkeiten, aber auch den großen pädagogischen Problemen des Jugendstrafvollzugs und besonders des Jugendarrestes stattfände. Ich würde mir weiterhin wünschen, dass Jugendgerichtsverhandlungen eine deutliche pädagogische Komponente bekommen. Dass die jungen Leute verstehen, was dort eigentlich passiert, damit sie den gesamten Hintergrund des strafjustiziellen Kontextes erfassen und ihn nicht auf die Frage reduzieren: Was bekomme ich jetzt, und wie kann ich das jetzt absitzen? Oder wie kann ich jetzt eine Show abziehen, um mich zu legitimieren und möglicherweise meine Tatschuld zu neutralisieren?
Ein ganz großes Problem, das wir sowohl bei den ambulanten Maßnahmen als auch beim Jugendarrest und Jugendstrafvollzug immer wieder festgestellt haben, scheint mir die Auseinandersetzung mit der eigenen Schuld zu sein. Ich sage ganz bewusst Schuld und Verantwortung. Junge Menschen müssen auch Verantwortung tragen; ich kann sie mit vielen Erklärungsmodellen nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Dieser Punkt scheint mir bislang zu kurz zu kommen. Nicht "Moralin sauer", darum geht es gar nicht. Aber wir wissen sehr genau um die Tendenzen zu Neutralisierung des eigenen Tatanteils, die gerade bei den Körperverletzungsdelikten massiv auftritt. Ich würde mir in diesem Sinne eine deutlichere ethisch-moralische Komponente bei der Förderung wünschen, die die Frage nach der eigenen Verantwortung und der Wiedergutmachung
stellt und deutlich macht: Ich bin für alles das, was ich tue, auch verantwortlich, und ich muss die Konsequenzen tragen. Das wäre ein weiterer großer Wunsch, den ich an die Pädagogik im Vollzug und überhaupt an die Jugendstrafrechtspflege hätte. Verantwortung wird in der Regel restriktiv betrachtet, und ich sehe das nicht als restriktiv. Ich sehe es als eine wunderbare Möglichkeit, zu sagen: ja ich kann. Alles, was ich tue, beruht auf Entscheidungen. Ich habe das einmal im Jugendarrest mit einem Hooligan ausdiskutiert, diese Frage "Ich entscheide mich für etwas". Er sah das nicht so ein, dass er da im Arrest jetzt saß. Das war eine außerordentlich fruchtbare und gute Diskussion. Wir haben uns nachher die Hand gegeben und wir hatten beide den Eindruck, es war ein gutes Gespräch, obwohl es sich um die Frage von Verantwortung und Konsequenz von Entscheidungen drehte und sehr hoch und sehr hart herging.
Vielen Dank!
Das Gespräch mit Dr. Philipp Walkenhorst führten Achim Halfmann und Sebastian de Groote.