Interview mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zum Thema: Jugendstrafvollzug

Jugendstrafvollzug - Interview mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries

BERLIN (ii, 01.07.2004) - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ist seit dem 22. Oktober 2002 im Amt. Zu den Projekten ihrer bisherigen Amtszeit gehören die Änderung des Sexualstrafrechts, Änderungen im Urheberrecht sowie das Justizmodernisierungsgesetz. Jetzt widmet sich die Ministerin der Regelung des Jugendstrafvollzuges. Das Interview:

ii: Frau Bundesministerin Zypries, Sie haben eine umfassende Studie über die "Legalbewährung nachstrafrechtlichen Sanktionen" in Auftrag gegeben und deren Resultate Anfang des Jahres vorgelegt. Ein Ergebnis: Etwa die Hälfte derjenigen, die eine Jugendstrafe vollständig verbüßen, wird innerhalb von vier Jahren erneut zu einer Freiheitsentziehenden Maßnahme verurteilt. Warum funktionieren Erziehung und Abschreckung bei diesen jungen Menschen nicht?

Brigitte Zypries: Die Quote ist in der Tat hoch: 77,8 % derjenigen Täter, die zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, begingen nach der Entlassung aus der Haft erneut Straftaten - 45,1 % mussten in den Vollzug zurückkehren. Dazu muss man allerdings wissen, dass eine Jugendstrafe überhaupt nur dann verhängt wird, wenn der Jugendliche entweder zuvor schon mehrmals wegen erheblicher Straftaten verfolgt wurde oder eine besonders schwerwiegende Tat begangen hat. Beide Varianten deuten darauf hin, dass solche Jugendliche erhebliche Defizite in ihrem Reifeprozess aufweisen. Ob strafrechtliche Sanktionen allein eine abschreckende Wirkung entfalten, wird in der kriminologischen Wissenschaft überwiegend bezweifelt: Hinzukommen muss nach vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen jedenfalls auch ein hohes wahrgenommenes Entdeckungsrisiko. Außerdem muss es sich um ernst zu nehmende strafrechtliche Sanktionen handeln. Eine abschreckende Wirkung strafrechtlicher Sanktionen setzt also rationale Überlegungen potentieller Täter voraus. Gerade junge Menschen handeln oft impulsiv und bedenken nicht die möglichen Folgen ihres Handelns. Deshalb wollen wir den Jugendstrafvollzug so gestalten, dass junge Menschen dort im Rahmen des Möglichen in ihren sozialen und fachlichen Fähigkeiten gefördert und gestärkt werden, noch besser, als dies bisher möglich ist.

ii: Gescheiterte Integration ist ein Thema, das im Zusammenhang mit der Jugendkriminalität diskutiert wird. Beispiel: Spätaussiedler. Mit der Inhaftierung werden gefährdete Jugendliche zwangsläufig wieder aus der Gesellschaft ausgegrenzt und in eine "Gefängnis-Subkultur" eingebunden. Wie kann dieser Ausgrenzung innerhalb des Jugendstrafvollzuges entgegen gewirkt werden?

Brigitte Zypries: Aus kriminologischen Untersuchungen wissen wir seit langem, dass die Gefängnissubkultur unvermeidbar ist. Sie entsteht dadurch, dass sich die Lebensbedingungen im Gefängnissen von denjenigen in Freiheit unterscheiden, z.B. dass Wertschätzungen und "Belohnungen", die man in Freiheit tagtäglich erfahren kann und die man zu einem positiven Selbstwertgefühl auch braucht, im Gefängnis im Allgemeinen nicht zur Verfügung stehen. Außerdem wissen wir, dass die Gefängniskultur manchmal sozial problematische Wert- und Normvorstellungen unterstützt, die Verurteilte mit in das Gefängnis hineinbringen. Dies gilt auch für junge Spätaussiedler, die in den Anstalten streng hierarchische, machtbetonte Gruppenstrukturen aufbauen. Die Anstalten versuchen, solche Machtstrukturen durch organisatorische Maßnahmen wie Verlegungen in eine andere Abteilung oder Anstalt aufzubrechen. Darüber hinaus kann einer Ausgrenzung durch eine sinnvolle Ausgestaltung des Strafvollzugs begegnet werden, der mehr sein muss als ein reiner "Verwahrvollzug".

ii: Unsere Gesellschaft teilt sich zunehmend in Gewinner und Verlierer. Beispiel: Arbeitsplatz. Jugendlichen Schulversagern scheint der Zugang zu Ausbildung und zu einem Platz im Arbeitsleben versperrt. Viele dieser jungen Menschen bringen in ihrer Person und in ihrem Verhalten erhebliche Defizite mit. Kann der Jugendstrafvollzug die Perspektiven dieser jungen Menschen verbessern? Oder stellt die Inhaftierung nicht nur eine zusätzliche Hürde auf dem Weg in den Beruf dar?

Brigitte Zypries: Verschiedene Untersuchungen in den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass zwischen beruflicher Qualifikation und Kontinuität des Arbeitsverhaltens einerseits und Rückfälligkeit andererseits ein statistischer Zusammenhang besteht. Jugendliche oder junge Erwachsene mit einer geringen beruflichen Qualifikation und einer geringen Kontinuität des Arbeitsverhaltens werden zum Beispiel häufiger rückfällig. Es ist daher eine der vordringlichsten Aufgaben des Jugendstrafvollzuges, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich die jungen Menschen nach der Entlassung in die Gesellschaft integrieren und ihren Lebensunterhalt auf legalem Wege verschaffen können. In diese Richtung zielt auch das Sonderprogramm des Bundes zum Einstieg arbeitsloser Jugendlicher in Beschäftigung und Qualifizierung - "Jump Plus". Damit werden 100.000 junge Menschen bis Ende 2004 ein berufsorientiertes Angebot oder ein Qualifizierungsangebot bekommen. Die Jugendlichen sollen bei gemeinsamen Anlaufstellen von Arbeits- und Sozialämtern intensiver als bisher beraten und betreut werden.

ii: Die Durchführung des Strafvollzuges liegt in der Zuständigkeit der Länder. Wie einheitlich oder unterschiedlich gestaltet sich Jugendstrafvollzug in Deutschland?

Brigitte Zypries: Einzelne Vorschriften über den Jugendstrafvollzug finden sich heute in verschiedenen Gesetzen, z.B. im Jugendgerichtsgesetz oder im Strafvollzugsgesetz. Weitergehende Vorgaben des Gesetzgebers für den Jugendstrafvollzug fehlen bis heute. Deshalb bemüht sich die Bundesregierung seit Jahrzehnten darum, eine einheitliche Rechtsgrundlage auch für den Vollzug der Jugendstrafe zu schaffen. Gleichwohl wird auch nach einer bundesgesetzlichen Regelung die Bandbreite der unterschiedlichen Umsetzungsmöglichkeiten groß bleiben. Diese Vielfalt darf und sollte als Chance gesehen werden, verschiedenartige Lösungsansätze und schnellere Reaktionsmöglichkeit auf regionale Besonderheiten zu erproben.

ii: Sie haben eine neue gesetzgeberische Initiative für ein Jugendstrafvoll­zugs­­gesetz angekündigt. Was kann sich dadurch in den Jugendgefängnissen ändern?

Brigitte Zypries: Der Gesetzentwurf zur Regelung des Jugendstrafvollzuges definiert das Vollzugsziel als "die künftige Lebensführung ohne Straftaten". Dieses Ziel wollen wir erreichen, indem wir den Jugendstrafvollzug nach dem Grundsatz "Fördern durch Fordern" ausgestalten, d.h. der Vollzug soll mit jugendspezifischen Inhalten gefüllt werden. Einen "Verwahrvollzug" ohne therapeutische, schulische, pädagogische oder Berufsfördernde Angebote lehnen wir ab, weil damit die Gefahr erneuter Straffälligkeit nach der Entlassung nicht minimiert, sondern erhöht wird. Wie ich bereits ausgeführt habe, zeigen kriminologische Forschungsergebnisse ja gerade, dass die Gefahr erneuter Straffälligkeit nach der Entlassung aus dem Jugendstrafvollzug um so geringer und der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten umso größer ist, je besser die Gefangenen im Jugendstrafvollzug auf das Leben nach dem Vollzug vorbereitet werden.

ii: Veränderungen im Strafvollzug werden derzeit vorwiegend unter Kostengesichtspunkten diskutiert. Stichwort: PPP-Projekte. Die Entwicklungsmöglichkeiten, die das Bundesstrafvollzugsgesetz vorgibt, sind mit Rücksicht auf die Kosten lange noch nicht ausgereizt. Welche Chancen hat da ein Jugendstrafvollzugsgesetz, wenn Qualitätsverbesserungen umsonst nicht zu haben sein werden?

Brigitte Zypries: Der Entwurf sieht eine Reihe von Maßnahmen zur Sicherung der sachlichen, personellen und organisatorischen Mindeststandards im Jugendstrafvollzug vor. Es ist davon auszugehen, dass dies zu finanziellen Mehrbelastungen der Länderhaushalte führt. Allerdings können die kostenmäßigen Auswirkungen in ihrem Umfang nicht konkret veranschlagt werden, weil dies von den jeweiligen Gegebenheiten in den einzelnen Ländern abhängt. Grundsätzlich sind die Jugendstrafanstalten, was die Qualität der Unterbringung, die schulische und berufliche Bildung, die Freizeit- und Sportmöglichkeiten, die pädagogische und therapeutische Beratung und die soziale Hilfe im Einzelfall angeht, den Erwachsenenanstalten schon jetzt weit überlegen. Andere im Entwurf vorgesehene Maßnahmen werden nur mittelfristig zu höheren Kosten führen.

ii: Soziologen bescheinigen unserer Gesellschaft, dass die Verbindlichkeit von Institutionen abnimmt: Familie, Nachbarschaft, Schule, Kirchen und Vereine verlieren ihren erzieherischen Einfluss und ihre Bedeutung als soziale Netze. Da erscheint die Erziehung im Jugendstrafvollzug als ein letzter "Notnagel". Welche Entwicklungen und Veränderungen, die Jugendkriminalität entgegen wirken können, wünschen Sie sich in unserer Gesellschaft?

Brigitte Zypries: Unerlässlich ist eine an den Wurzeln der Kriminalität einsetzende Kriminalprävention. Schon im frühen Alter müssen den Kindern Werte und Regeln vermittelt werden. Kinder müssen insbesondere lernen, mit ihren Aggressionen umzugehen, Konflikte gewaltfrei auszutragen und die Rechte anderer zu achten. Hierzu ist es sinnvoll, die Beratungs- und Hilfsangebote für Eltern zu stärken. Die Medien - vor allem das Fernsehen - könnten sich hier stärker engagieren. Wichtig ist es, dass die Erziehungspersonen in Kindergarten und Schule bereits in ihrer Ausbildung lernen, wie sie Toleranz und Aggressionsbeherrschung vermitteln und im Konfliktfall einschreiten können. Im Übrigen gibt es für Kindergarten und Schule eine Vielzahl guter Programme. Ich nenne hier nur beispielhaft "Kinderwelten", "Faustlos" und "Konflikt-Kultur". Entscheidend wird sein, dass Programme dieser Art flächendeckend zum Einsatz kommen. Nicht zuletzt sind wir aber alle aufgerufen, durch vorurteilsfreies, tolerantes und friedfertiges Verhalten ein Vorbild zu geben.

Herzlichen Dank!

Die Fragen stellte Achim Halfmann.





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